Kurze Geschichte des Emissionshandels für CO2


Die Wurzeln des Emissionshandels

 

Die Wurzeln des Emissionshandels in der EU liegen in der Umsetzung des Kyoto - Protokolls vom11.Dezember 1997.

 

Europa hat sich im Rahmen dieses Protokolls bis 2012 verpflichtet, 8 % seiner Emissionen von Treibhausgasen gegenüber den tatsächlichen Emissionen von 1990 zu reduzieren. Zur Steuerung dieser Zusage wurde ein Emissionsrechtehandelssystem (EU-ETS Emission Trading Scheme) vorerst nur für CO2 zum 1.Januar 2005 eingeführt.

 

Teilnahme am Emissionshandel

 

Zur Teilnahme an diesem Emissionshandel wurden in Europa nur ein Teil der Emittenten verpflichtet, die ca. 50 % der EU- weiten industriellen Treibhausemissionen verursachen.

 

Dies sind Verbrennungsanlagen der Branchen Energieerzeugung (Strom und Fernwärme), Erdölraffinerien, Koksöfen, Eisen- und Stahlwerke sowie Anlagen der Zement-, Glas-, Kalk-, Ziegel-, Keramik-, Zellstoff- und Papierindustrie.

 

Deutschland wiederum verpflichtete sich ungefähr 75 % an dem EU- weitem Ziel von 21 % Emissionseinsparungen von Treibhausgasen teilzunehmen.

 

Rechtliche Grundlagen für den Emissionshandel

 

Die rechtlichen Grundlagen in Deutschland wurden mit dem TEHG (Treibhausemissionshandelsgesetz) geschaffen.

 

Der im Kyoto - Protokoll genannte  Zeitpunkt zur Umsetzung der Einsparungen (das Jahr 2012) wurde in der EU in zwei Handelsperioden (2005 bis 2007 und 2008 bis 2012) aufgeteilt. Für die beiden Handelsperioden wurden in der EU von den Mitgliedsstaaten Nationale Allokationspläne (NAP I und NAP II) erstellt. Diese NAP`s legen den nationalen Weg zum Erreichen der Emissionseinsparungen fest. Die NAP`s müssen jeweils zur Genehmigung an die EU eingereicht werden.

 

Auf Basis der NAP`s wird jeweils in den EU- Staaten der rechtliche Rahmen zur Zuteilung der Emissionsberechtigungen an die Marktteilnehmer in nationalen Zuteilungsgesetzen geregelt. In Deutschland sind dies ZuG 2007 und ZuG 2012 mit Ihren jeweiligen Verordnungen ( ZuV 2007 und ZuV 2012).

 

Zertifikate und Verifizierung im Emissionshandel

 

Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen (Zertifikate) muss in Deutschland von den am Emissionshandel beteiligten Unternehmen bei der Deutschen  Emissionshandelsstelle (DEHSt) in elektronischer Form mittels kostenfrei zur Verfügung Software beantragt werden.

 

Spätestens mit diesem Zuteilungsantrag muss auch der Genehmigungsantrag bei der jeweiligen Bundeslandbehörde gestellt werden. Die Zuteilung der Zertifikate erfolgt durch die DEHSt in elektronischer Form.

 

Einmal jährlich (Ende Februar des Folgejahres) müssen die Marktteilnehmer Ihre tatsächlichen Emissionen an die DEHSt in Form eines Emissionsberichtes melden, verifizieren und die entsprechende Menge an Zertifikaten bis  zum 30.April des Folgejahres zurückgeben.

 

Zertifikate, die nicht zurückgegeben werden müssen, können verkauft werden, fehlende Zertifikate müssen gekauft werden.

 

Dieser Emissionshandel läuft seit 1. Januar 2005.

 

Für weitere Fragen zu den Förderprogrammen können Sie sich auch an Hr. Stephen Maschmann wenden.

 

Siehe auch das Thema Energiekonzepte.

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