Nationonaler Emissionshandel (nEHS)


ab 1.Jauar 2021

Im Pariser Klimaschutzabkommens hat sich Deutschland verpflichtet, seine Treibhausgase drastisch zu reduzieren.

Für Großkraftwerke und energieintensiven Industrieunternehmen gelten seit 2002 die Verpflichtungen aus dem Treibhausemissionshandelsgesetz (TEHG) für den europäischen Emissionshandel (EU-ETS).

Seit dem 20. Dezember 2019 wurden weitere Sektoren in den Emissionshandel einbezogen. Sie bilden den nationalen Emissionshandel. Die rechtliche Grundlage bildet das „Brennstoffemissionshandelsgesetz“ – kurz BEHG – , was mittlerweile  in Kraft ist.

Es fehlen zur Zeit noch die dazugehörigen Verordnungen, von den wir hier nur die wichtigsten aufgeführt sind:

  • Anforderungen an den Überwachungsplan und die Einreichungsfrist
  • Anforderungen und Verfahren zur Vermeidung von Doppelbelastungen
  • Anforderungen an die die Emissionserfassung und -berichterstattung
  • Anforderung zur Anwendung der Härtefallregelung
  • Verordnung zur finanziellen Kompensation bei Mehrfachbelastung

Ab 2021 werden ca. 4000 dem Energiesteuergesetz unterliegende Unternehmen zur Abgabe von Zertifikaten verpflichtet, die in den Sektoren Wärme und Verkehr tätig sind.

Die gesetzlichen Anforderungen richten sich an alle Inverkehrbringer bzw. Lieferanten von Brennstoffen, die nicht dem europäischen Emissionshandel unterliegen. Unter anderem müssen dazu in der ersten Handelsperiode von 2021-2030 ein Überwachungsplan erstellt werden und jährlich verifizierte Emissionsberichte an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgegeben werden.

Welche Brennstoffe sind zu berichten?

Gemäß Anlage 1 des BEHG sind folgende Brennstoffe  jährlich von Inverkehrbringern zu berichten:

  • Kohle
  • Heizöl
  • Flüssiggas
  • Erdgas
  • Benzin
  • Diesel
  • pflanzliche Öle
  • Kohlenwasserstoffe
  • (nicht synthetisch hergestelltes) Methanol
  • zubereitete Schmiermittel etc.

Als Vereinfachung werden für die ersten beide Jahre 2021 und 2022 die Berichtspflichten auf bestimmte Brennstoffe wie Benzin, Gasöle, Heizöle, Kohle, Erdgas und Flüssiggase beschränkt.

Seit 2002 sind wir, die OPTICONSULT-Gruppe, für diverse Anlagenbetreiber tätig, die an dem europäischen Emissionshandel teilnehmen müssen.

Wir kennen somit die datentechnischen Erfordernisse im Detail und können Ihnen in allen diesen Fragen Hilfestellung leisten.

Für unsere Kunden erstellen wir Überwachungspläne, Emissionsberichte, Anträge auf Kapazitätserweiterungen, Mitteilungen zum Betrieb und Überwachen die Auswirkungen von Gesetzes-/Verordnungsänderungen für jeden Anlagenbetreiber. So stellen wir sicher, dass keiner unserer Kunden bisher zu einer Strafzahlung verdonnert wurde.


Überwachungsplan

In den Überwachungsplänen werden die Methoden beschrieben, die für alle die Triebhausgas-Emissionen beeinflussenden Faktoren wesentlich sind...
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Emissionsbericht

Die Emissionsberichte werden verpflichtend auf hinreichende Sicherheit, Konformität und Plausibilität geprüft und verifiziert...
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Strategische Analyse

Wir analysieren, welche Möglichkeiten für Ihr Unternehmen besteht, die Regelungen des BEHG zu optimieren...
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Dipl.Ing. Maschmann
maschmann@opticonsult.com
Tel.: 05693/9157-32
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