Erstellen und Prüfung der Emissionsberichte


Die Emissionsberichte werden verpflichtend auf hinreichende Sicherheit, Konformität und Plausibilität geprüft und verifiziert . Dazu muss ein von der nationalen Akkreditierungsstelle (in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH DAkkS) gemäß der Richtlinie 2003/87/EG zugelassene Prüfstelle bzw. Umweltgutachter hinzugezogen werden.

Bis zum 31.07. des jeweiligen Folgejahres, also erstmalig für das Berichtsjahr 2021, zum 31.07.2022, müssen die Emissionsberichte verifiziert bei der der DEHSt eingereicht werden.

Nutzen Sie unsere Jahrzehntelange Erfahrung!
Fordern Sie ein unverbindliches, kostengünstiges Angebot an.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Für weitere Informationen / konkrete Angebote schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an:

Dipl.Ing. Maschmann
maschmann@opticonsult.com
Tel.: 05693/9157-32
Fax: 05693/9157-14

Interesse an unserem Angebot?

Bitte senden Sie uns über den Button Kontakt aufnehmen eine Email. Wir antworten schnellstmöglich.

Sind Sie an einem bestimmten Thema interessiert? Dann können Sie auch den zuständigen Berater direkt ansprechen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und das Gespräch mit Ihnen !